Enteignungen:
Berlin führt „Vergesellschaftungsgesetz“ ein.

Wenn Unternehmen zu wenig investieren oder nicht klimaneutral werden, will der Berliner Senat sie verstaatlichen können. Darauf haben sich CDU und SPD am Wochenende geeinigt. (...)

Eckpunkte für das „Vergesellschaftungsrahmengesetz“, auf das man sich einigte: Damit ermöglichen sie dem vom Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) geführten Senat, Verstaatlichungen durchzuführen. Das Papier soll den Rechtsrahmen dafür vorgeben. (...)

❗️ Eine Vergesellschaftung, also Verstaatlichung von privaten Firmen, soll demnach möglich werden, wenn Unternehmen gesetzliche Regeln dauerhaft mißachten oder über längere Zeit zu wenig investieren, die Eigentümer aber zugleich Gewinne aus dem Unternehmen abziehen.

❗️ Auch wenn Unternehmen zu wenig tun, um die Klimaziele von EU, Bund und Land zu erreichen, sollen sie verstaatlicht werden können. (...)

Bei der Vorstellung des Papiers versuchte CDU-Fraktionschef Stettner, die Drohungen gegen die Wirtschaft herunterzuspielen: „Wir reden hier nicht von Enteignungen.“ Es gehe darum, daß die Politik und damit der Staat eingreifen könnten, „wenn es offensichtliche, manipulative Fehlentwicklungen gibt“.

❗️ Sein SPD-Kollege Saleh sagte, (...) die Politik habe sich damit einen „ganzen Instrumentenkasten“ geschaffen, um in wirtschaftliche Prozesse, die aus ihrer Sicht schief laufen, eingreifen zu können. Als ein Beispiel nannte er die Preisregulierung.

CDU und SPD sind sich im Klaren darüber, daß sie mit diesem sozialistischen Gesetz gegen die Verfassung verstoßen könnten. Daher soll es frühestens zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten. Damit will die Koalition dem Bundesverfassungsgericht genug Zeit geben, um es zu überprüfen. (...)

Stettner und Saleh kündigten an, nicht immer sofort zu vergesellschaften, sondern zuvor das jeweils mildeste geeignete Mittel einzusetzen: Infrage kommen laut den Eckpunkten der Koalition (...) das Verbot der Gewinnmaximierung per Gesetz oder eine anderweitige marktorientierte Eigentumsnutzung.

Bei einem Volksentscheid, der parallel zu den später für ungültig erklärten Abgeordnetenhauswahlen im September 2021 stattfand, hatten sich die Berliner mit knapp 58 Prozent für die Enteignung großer Wohnungsunternehmen ausgesprochen. Dieses Ergebnis soll nun umgesetzt und nicht auf die Immobilienwirtschaft beschränkt bleiben."

Ein Bericht der JUNGEN FREIHEIT

Ein Video zum Thema.


 

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