IHR-Änderungen sind beschlossen:
„Pandemischer Notfall“ schon bei bloßem Verdacht
„Künftig reicht schon der bloße Verdacht auf die Ausbreitung einer übertragbaren Krankheit oder eine Überlastung des Gesundheitssystems aus, um einen pandemischen Notfall auszurufen.
Auch die Verwendung von zell- und genbasierten Therapien wurde festgeschrieben. Der Pandemievertrag gelangte zwar nicht zur Abstimmung, soll aber bis spätestens zur nächsten WHA-Sitzung in einem Jahr vorgelegt werden.“
Ein Bericht der Ärztinnen und Ärzte.