Wegen Einbürgerungsreform:
Der Sturm auf die Bürgerämter hat begonnen.
"... Denn: Durch die Reform wurden die Bedingungen zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft herabgesetzt.
Erwerbstätige Migranten können jetzt schon nach fünf statt acht Jahren, Personen, die sich besonders positiv integriert haben, sogar nach drei Jahren den deutschen Pass beantragen – und gleichzeitig ihren ursprünglichen Pass behalten. Dabei bleibt fraglich was „besonders positiv integriert“ eigentlich bedeuten soll.
Die doppelte Staatsbürgerschaft war bis dato in der Bundesrepublik nicht möglich. Auch deshalb schreckten in den letzten Jahren immer wieder eingewanderte Personen vor einem Antrag zurück. Die Mittelbayerische führt als Beispiel dafür eine 36-jährige Georgierin an, die zwar in Deutschland studiert hat, nun hier arbeitet, eine Familie gegründet hat und sich als Deutsche sieht – aber nicht ihren georgischen Pass abgeben wollte. ..."