Verfassungsschutz-Gutachten: Begriffe wie
„Systemparteien“ rechtfertigen den AfD-Verdachtsfall.
"2021 wurde die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz zum „Verdachtsfall“ erklärt.
Am Montag hat Netzpolitik.org erstmals den vollständigen Bericht veröffentlicht, der die Grundlage für diese Einstufung darstellt. Das Gutachten umfasst 1.000 Seiten und wurde am 21. Februar 2021 für den „internen Gebrauch“ erstellt. Der Verfassungsschutz prüfte, ob „tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ vorliegen. ..."