Werner J. Patzelt: Der Verfassungsschutz
schützt nicht die Verfassung, sondern die Regierung!

"Das waren noch Zeiten, als einen der Warnhinweis verlässlich zum Linken adelte, man könne die Verfassung auch tot schützen!

Als besonders übles Instrument galt damals jener „Radikalenerlass“ aus dem Jahr 1972, der vor jeder Einstellung in den öffentlichen Dienst eine „Regelanfrage“ beim Verfassungsschutz vorsah.

Mit der sollte erkundet werden, ob sich jemand verdächtig gemacht hatte, mit dem, was heute „Kontaktschuld“ heißt und einst meinte: Der hat allzu engen Umgang mit allzu Linken gehabt! Oder: Der hat auf dem Kerbholz, was heute „Hassrede“ heißt, nämlich allzu linke Kritik am – damals sozialdemokratisch regierten – Staat. ..."

Ein Bericht von NIUS.DE


 

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