Internationale Kampagne gegen die elektronische Patientenakte. Viele Meschen befürchten einen weiterer Schritt zur digitalen Totalüberwachung.
 
Prof. Sucharit Bhakdi ruft nun zum Handeln auf. Denn «wer die Daten hat, hat die Kontrolle». Aus diesem Grund hat er die internationale Kampagne #MyDataMyChoice ins Leben gerufen, an der sich jeder beteiligen kann.
 
«Wir haben das Recht und die Möglichkeit gegen das Anlegen einer elektronischen Patientenakte Einspruch einzulegen!», schreibt der mehrfach ausgezeichnete Mikrobiologe.
 
 

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Ein Schreiben an die jeweilige Krankenkasse könnte so aussehen (ohne Gewähr):
 

Elekronische Patientenakte,
Versicherungsnummer: ?????????

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widersprechen ich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte für die benannte Versicherungsnummer.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde und einen Eilantrag gegen Regelungen zur elektronischen Patientenakte abgewiesen. Als Begründung wurde genannt, dass die Akte für Patienten freiwillig sei.

Daher weisen ich ausdrücklich darauf hin, dass ich keine elektronische Patientenakte haben möchten.

Zudem weise ich auf§ 335SGBV in der Fassung des PDSG hin:

(3) Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einen Zugriff auf Daten in einer Anwendung nach § 334 Absatz 1 Satz 2 bewirkt oder verweigert haben.

Die von der Bundesregierung vorgesehene Möglichkeit des Opt-out/Widerspruchs, nachdem die ePA angelegt wurde, findet in meinem Fall keine Anwendung, da die Akte nicht angelegt werden darf.

Mit freundlichen Grüßen


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