Verbot des Compact-Magazins: Mit äußerst dünnen
Argumenten schafft Faeser einen historischen Präzedenzfall

"... Neben diesen formalen Kriterien muss das Verbot natürlich auch inhaltlich begründet sein. Und hier sieht es nach jetzigem Kenntnisstand äußerst dürftig aus.

Ein Vereinsverbot nach dem Vereinsgesetz ist möglich, wenn sich die entsprechende Organisation gegen Strafgesetze richtet, eine kriminelle Zielrichtung aufweist oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung beziehungsweise den Gedanken der Völkerverständigung richtet.

Der Welt zufolge begründet das Innenministerium das Verbot damit, dass sich Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten würde. ..."

RED.: Diese Regierung demontiert immere mehr Grundrechte aus dem Grundgesetz! Sie wird zur Gefahr für die unsere Freiteitlich Demokratische Grundordnung (FDGO). Ein realer Fall für den sogenannten "Verfassungsschutz".

Ein Bericht von APOLLO-NEWS.

Compact Verbot: Der Anfang vom Ende des Rechtsstaats?

Eine Sondersendung von AUF1


 

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