Fundamentale Wende in der Rechtsprechung: EuGH macht
Weg frei für massenhafte Online-Überwachung.
"Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag ein folgenschweres Urteil gefällt. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung entschied der EuGH, dass die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen nun für die Verfolgung jeglicher Straftaten, einschließlich Urheberrechtsverletzungen, erlaubt ist.
Weiterhin ist ab sofort die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen grundsätzlich mit dem EU-Recht vereinbar, sofern diese Daten keine genauen Rückschlüsse auf das Privatleben einer Person oder etwa dessen politischer Gesinnung zulassen. Die „allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen“ begründe demzufolge „nicht zwangsläufig einen schweren Eingriff in die Grundrechte“. ..."
Red: Margot Faeser und Erich Haldenwang sind begeistert ...