Nachtrag zum letzten Update GEZ, Klage vorm
Verwaltungsgericht mit einer 226-seitigen Klagebegründung

!Wie versprochen hier die Informationen zum Umgang mit Gerichtsvollziehern, die meinen, Euch plündern zu müssen.

1. Meldung vom 18. Oktober 2023:

Beitragsblocker siegt vor Landgericht München gegen "ARD ZDF Beitragsservice". Eine eingeleitete Zwangsvollstreckung zu Gunsten des Bayerischen Rundfunks wurde vom Gericht abgelehnt. ... "Der rechtliche Hintergrund ist von erheblicher und grundsätzlicher Bedeutung", so die Rechtsanwältin Karolin Ahrens, die das Anwaltsteam des Beitragsblockersleitet. "Sämtliche Gerichtsvollzieher in der Bundesrepublik sind seit dem 01.08.2012 freiberuflich tätig und aufgrund einschlägiger Gesetzesänderungen u.a. in der GVO (Gerichtsvollzieherordung) nicht mehr als Beamte der Justiz tätig."

weiterlesen: Ein Bericht zum Thema.

 

2. Meldung vom 12. September 2023:

Einen wichtigen Etappensieg hat das Anwalts-Team des Beitragsblockers rund um die Anwältin Karolin Ahrnes dadurch erreicht, dass zahlreiche Kommunen zunächst von einer weiteren Vollstreckung der Rundfunkbeiträge absehen. Hintergrund ist, dass der Beitragsservice, eine Art Inkasso-Organisation für ARD, ZDF und Deutschlandradio rechtlich nicht dazu legitimiert ist, Behörden um Amtshilfe zu ersuchen. ... Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind nach der juristischen Bewertung des Beitragsblocker-Anwaltsteams keine Anordnungsbehörde, sondern eine staatsunabhängige Anstalt öffentlichen Rechts. Es mangelt an einer übergeordneten Bundesbehörde (die Bundesbehörde für Telekommunikation wurde ersatzlos aufgelöst). Zudem können Verwaltungsakte grundsätzlich erst vollstreckt werden, wenn diese unanfechtbar geworden sind."

weiterlesen: Ein Bericht zum Thema.


 

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