Leipzig fällt kein Urteil zur Rundfunkbeitragspflicht:
Bayerischer Verfassungsgerichtshof am Zug.

"Am frühen Mittwochnachmittag, 15. Oktober, verkündet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil zu der Frage, ob die öffentlich-rechtlichen Sender tatsächlich noch der Vielfaltssicherung dienen. (...)

In seinem Urteil vom 15. Oktober 2025 entschied der Vorsitzende Richter Prof. Ingo Kraft, dass die Beitragspflicht erst dann anzweifelbar sei, wenn „das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs habe in der Vorinstanz diese Prüfung nicht vorgenommen.

Das BVerwG entschied deshalb, das zweitinstanzliche Berufungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Az.: 7 BV 22.2642) aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den BayVGH zurückzuverweisen.

Das Berufungsurteil habe gegen Bundesrecht verstoßen, „weil es die Bindungswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 – 1 BvR 1675/16 u.a.“ verkenne.

Mit einer ausführlicheren, schriftlichen Urteilsbegründung ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin in acht bis zwölf Wochen zu rechnen. (...)"

Red.: Mit seinem gestrigen Urteil stellen die Leipziger Richter fest: Bei „gröblicher Verletzung“ des Programmauftrags gibt es keine Rechtfertigung für den Rundfunkbeitrag.
Genau das kann aber mit tausenden von Beweisen exakt nachgewiesen werden. 

Ein Bericht der EPOCH TIMES.

Dazu ein Interview von APOLLO_NEWS.


 

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