Dietrich Murswiek:´zum Urteil in Münster.
Es war nicht wirklich überraschend. Das hängt damit zusammen, daß die Voraussetzungen dafür, daß der Verfassungsschutz eine Organisation als Verdachtsfall beobachten darf, sehr gering sind. Ich muß das mal etwas genauer erklären.
Es gibt drei Stufen, die der Verfassungsschutz für die Einstufung von Organisationen verwendet, die er möglicherweise oder auch erwiesen für verfassungsfeindlich hält. Nämlich die Einstufung als Verdachtsfall, die Einstufung als Fall erwiesener Verfassungsfeindlichkeit und dann noch die Situation, daß angenommen wird, die beobachtete Organisation erfülle die Voraussetzungen für ein Organisationsverbot bzw. Parteiverbot. Auf allen diesen drei Stufen sind die rechtlichen Anforderungen unterschiedlich hoch.
Red. Dieses Land entwickelt sich weg von der freiheilich demokratischen Grundordnung. Diese Justiz ist keine Justiz für des Volk. Sie arbeitet als Regierungsschutz,
Ein Bericht der JUNGEN FREIHEIT.