Arbeitsteilung statt Gewaltenteilung:
"Jetzt ergibt alles einen Sinn. Die bund- und länderübergreifenden prompten staatlichen Reaktionen und Äußerungen des etablierten Parteienkartells auf das heute gefallene Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster, welches die Berufungsklage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz ohne Zulassung einer Revisionsmöglichkeit zurückgewiesen hat, lassen nur einen Schluss zu: Hier wird das nächste Kapitel eines bereits minutiös geplanten Schauspiels eingeläutet, als dessen Schlussakt das Verbot der einzigen politischen Realopposition in Deutschland aufwartet.
Was mit der der à la point getimeten Veröffentlichung der „Correctiv“-Lügengeschichte im Januar, auf dem Höhepunkt der Bauernproteste, über ein angebliches rechtsradikales „Geheimtreffen“ in Potsdam begonnen hatte und über zuerst die Bystron-Krah-Intrigen, dann den verlogenen “Gewalt gegen Politiker”-Empörungssturm nochmals aufgefrischt wurde, wird nun in die heiße Phase übergeleitet. Endziel: Die Zerschlagung der AfD.
Mit fertig vorbereiteten, aus der Schublade gezogenen, ganz ungeheuerlichen Aussagen, die von einer lupenreinen antidemokratischen und faschistischen Grundgesinnung zeugen, wird in der “Tagesschau”, zur besten Sendezeit, per Kommentar das Verbot einer Partei gefordert, die ihrem Programm nach lupenrein auf dem Boden des Grundgesetzes steht und der bis zum einem Viertel der Wähler ihre Stimme geben würden, vielerorts sogar ein Drittel oder mehr. So etwas hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben und eigentlich hätte sich keiner vorstellen können, dass es soweit wieder ist. ..."
Red; Ein rechtsstaatliche Justiz müsste zu einem anderen Urteil kommen.