Ist die GEZ-Gebühr illegal?
"Eine Frau weigert sich, die Rundfunkgebühren zu zahlen. Sie zog zunächst vor das Münchner Verwaltungsgericht und anschließend vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Nachdem die Klägerin vor beiden Gerichten verloren hatte, legte sie Revision ein. Die hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt zugelassen, mit der Begründung, es handle sich dabei um eine „grundsätzliche Bedeutung“. Die GEZ-Gebühr soll nämlich „in Wahrheit eine Steuer“ sein.
Jeder einzelner Beitragszahler könnte ARD und Co. verklagen.
Doch während für eine Steuer keine konkrete Gegenleistung erhoben wird, setzt einer Gebühr eine bestimmte Gegenleistung voraus. Da für die Klägerin die GEZ-Zahler aber keine Möglichkeit haben, eine Gegenleistung im abgabenrechtlichen Sinne zu erhalten, würde das bedeuten, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer handelt. Und um diese zu erheben, fehle den Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz. Sollte das der Fall sein, wäre der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig."