Juristischer Paukenschlag, erstes Gericht entscheidet:
Bedrohungslage mehr in Syrien
"Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, daß für Syrer in ihrem Heimatland keine ernsthafte Bedrohung mehr besteht.
Mit dieser Begründung wies das Gericht die Klage eines syrischen Staatsangehörigen ab, der in Deutschland subsidiären Schutz erhalten wollte.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers handelt es sich um das erste derartige Urteil eines Oberverwaltungsgerichts, berichtet die Zeit. ..."
Ein Bericht der JUNGEN FREIHEIT