Verfassungsschutz in Sachsen: Geheimdienst-Kontrolleur
darf AfD-Gutachten nicht einsehen-
"Die sächsische Landesregierung hat sich geweigert, der Parlamentarischen Kontrollkommission im Landtag Einblick in ein Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD zu gewähren.
„Eine Einsichtnahme eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission in einen amtsinternen, nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Vermerk“ sei nicht zulässig, heißt es in der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion. ..."
Demokratie und Rechtsstaat geht anders!
Ein Bericht der JUNGEN FREIHEIT