Bundesverfassungsgericht kippt
Ampel-Wahlrechtsreform
"Das Bundesverfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil zentrale Teile des im Juni 2023 verabschiedeten neuen Bundeswahlgesetzes der Ampel für verfassungswidrig erklärt.
Im Fokus des Urteils stand insbesondere Artikel 2 des Gesetzes, der die Einführung einer sogenannten „Zweitstimmendeckung“ vorsieht.
Diese Regelung, die es ermöglichen sollte, die Anzahl der Bundestagsabgeordneten zu reduzieren, ohne die Gesamtzahl der Sitze einer Partei zu verändern, wurde als unvereinbar mit dem Grundgesetz angesehen. ..."
Red.: Wann lernt diese AMPEL einmal die Gesetze und Verfassung korrekt anzuwenden?