Für den „Klimaschutz“ privilegiert der Staat die Produktion von
Solarstrom gegenüber der von Nahrungsmitteln:
Erst die Steckdose, dann der Teller.

"Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV FFA) wurden bis vor wenigen Jahren nur auf minderwertigen Böden angelegt, um Natur und Landwirtschaft möglichst wenig zu beeinträchtigen.

Im Zuge des politisch getriebenen rasanten Ausbaus der Photovoltaik (PV) beanspruchen Investoren in den Gemeinden und Landkreisen für ihre Planungen aufgrund der geänderten Gesetzgebung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) auch immer mehr fruchtbares Ackerland.

Was durch strenge Gesetzesvorschriften ursprünglich ausgeschlossen war, scheint jetzt politisch erwünscht zu sein...."

Ein Bericht der BERLINER ZEITUNG.


 

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