AP: "Es sind nicht nur die Verträge mit den Impfstoffherstellern, die die Hoffnungen von Impfgeschädigten trüben, zu ihrem Recht zu kommen. Die Bundesrepublik Deutschland hat schon im Voraus dafür gesorgt, dass Betroffene es sehr schwer haben werden, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Bereits im Mai 2020, lange vor Zulassung der ersten experimentellen Vakzine, erließ man eine Rechtsverordnung zum Schutz von Pharmakonzernen, damit diese nicht mit massenhaft Schadensersatzforderungen konfrontiert würden: Man passte das Arzneimittelgesetz so an, dass nicht – wie bei allen Arzneimittel üblich – eine Gefährdungshaftung für die Hersteller gilt, sondern eine Verschuldungshaftung.
Im Kern bedeutet das, dass Schadenersatz nur durch Beweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Hersteller erstritten werden kann."