Zum sogenanten Corona-Expertenrat – Ein Arzt zieht erneut vor Gericht.

Der Allgemeinmediziner Christian Haffner hat erfolgreich 25 von 33 Ergebnisprotokolle des Corona-Expertenrats der Bundesregierung eingeklagt. Jetzt will er noch die weiteren Protokolle einklagen, und erreichen, dass die anderen Protokolle ungeschwärzt herausgegeben werden, erklärt er dem Nordkurier.

Das Argument für die Schwärzungen:

"Die Namen des jeweiligen Urhebers von Sitzungsbeiträgen im Rat wurden deshalb geschwärzt, weil - Zitat - "dieser für seine/ihre Einschätzung zu Corona-relevanten Themen von der Öffentlichkeit haftbar gemacht werden" könnte."

Die Namen derer, die für die größten Einschnitte in die Grundrechte der Menschen seit Ende des Zweiten Weltkriegs verantwortlich sind, werden also nicht genannt, weil sich herzustellen könnte, dass ihre "Expertise" unseriös war.

Denn:

"Wenn man sich die Protokolle ansieht, hat es den Anschein, als sei der Expertenrat in erster Linie dazu da gewesen, um die Politik und die Entscheidungen des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach und der Regierung Olaf Scholz zu unterstützen und zu rechtfertigen."

Nichts anderes gilt für die Vorgängerregierung. Man hat Lockdowns und Masken ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz angeordnet und versucht diese Fehler jetzt zu vertuschen.

Noch heute verurteilen Gerichte Menschen, die sich gegen die Maßnahmen gewehrt haben wegen des "Einschätzungsspielraums" der Regierung. Wusste die Regierung allerdings, dass ihre Einschätzung wissenschaftlich nicht haltbar ist, hatte sie keinen Spielraum. Menschen dennoch verurteilen zu lassen ist nicht nur ein Skandal, es ist ein Verstoß gegen das Völkerstrafrecht.

Es ist unerträglich, dass trotz gegenteiliger Erkenntnisse Menschen weiterhin kriminalisiert werden. Wenn sich herausstellt, dass die Maßnahmen ohne jegliche wissenschaftliche Evidenz und von Beginn an nur zur Vertuschung einer großen "Fehlentscheidung" dienten, muss jegliche zu diesem Zeitpunkt gegen die Regierung gerichtete Maßnahme unter dem Gesichtspunkt des Widerstandsrechts gemäß Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz neu bewertet werden.
Denn wenn die Regierung bewusst Repressionen gegen die Bevölkerung ausgeübt hat, ohne jegliche Evidenz, stellt das eine Straftat dar, gegen die sich jeder mit allen erforderlichen Mitteln zur Wehr setzen darf.

Die Regierung sollte jetzt besser schnell aufklären und sich selbst der Strafanzeige zum Internationalen Strafgerichtshof nach Den Haag anschließen.

Ein "Weiter so" kann es nicht geben und wenn man sich die Wahlumfragen ansieht, wird es wohl auch nicht geben.

Quelle: RA Ludwig

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