Ein Sicherheitsingenieur mit Kompetenz im Arbeitsschutz hat ohne anwaltliche Unterstützung ein obsiegendes Urteil erstritten, dass die Ausgangssperren rechtswidrig waren!!

Seine Begründung:
"Verhaltensbezogene Maßnahmen sind am wenigsten geeignet, um eine Schutzwirkung zu erzielen. Organisatorische Lösungen sind immer besser. Das gilt im Arbeitsschutz und lässt sich meiner Meinung nach auch auf den Infektionsschutz anwenden".

Auch die demokratische Legitimierung der Allgemeinverfügung hatte er thematisiert...

... und das VG Chemnitz war aufgeschlossen für Sachargumente gegen das Narrativ!!

https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-chemnitz/chemnitzer-verwaltungsgericht-corona-regeln-waren-

rechtswidrig-2753907


 

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