Rechtsanwälte spezialisieren sich auf dieses
neue juristische Schwerpunktthema.
„Die Klagen stützen sich auf unzureichende Aufklärung in Arztpraxen. Da die impfenden Ärzte als Leistungserbringer im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung gehandelt hätten, habe die Bundesrepublik Deutschland im Wege der Amtshaftung für deren Fehler einzustehen, so der Anwalt. Eine außergerichtliche Einigung habe das Bundesministerium für Gesundheit abgelehnt.“
Ein Bericht der FAZ.