Showdown in Leipzig?
Rundfunkbeitrag auf dem Prüfstand.

"Am Mittwochvormittag, 1. Oktober, beginnt am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein womöglich richtungsweisender Rechtsstreit. Es geht um die Grundsatzfrage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seinen Programmen wirklich für „Vielfaltssicherung“ sorgt.

Vom Urteil könnte der Bestand der Beitragspflicht abhängen. (...)

In Kürze:
Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Mündliche Verhandlung zur Rundfunkbeitragspflicht am 1. Oktober im Revisionsverfahren

Erwartet wird ein neues Grundsatzurteil über wechselseitige Rechte und Pflichten von Sendern und Beitragszahlern.

Hintergrund ist die Klage einer seit Jahren von Leuchtturm ARD ORF SRG unterstützten Beitragsgegnerin gegen den „Bayerischen Rundfunk“. (...)

Die offizielle Klägerin, eine Frau aus Bayern, die namentlich nicht in Erscheinung treten möchte, wolle ihren Rundfunkbeitrag auch deshalb nicht mehr zahlen, weil es nach ihrer Überzeugung in den ÖRR-Aufsichtsgremien an Staatsferne mangele, wie das BVerwG auf seiner Website erklärt. Die Sender dienten nach Meinung der Klägerin nicht nur „als Erfüllungsgehilfe der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht“, sondern böten auch „kein vielfältiges und ausgewogenes Programm“.

„Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen“ dieser Standpunkt „gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden“ könne, sei nun Gegenstand der Verhandlung (...)

Das Urteil werde „nicht nur die Rechte und Pflichten der Beitragszahler neu definieren, sondern auch einen entscheidenden Präzedenzfall für die Rechenschaftspflicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland schaffen“, fasste der Jurist Wolfgang Benedikt-Jansen die Ausgangslage für das Portal „Anwalt.de“ zusammen.

Der beklagte „Bayerische Rundfunk“ blieb trotz erneuter Nachfrage von Epoch Times dabei, sich „zum laufenden Verfahren nicht äußern“ zu wollen.

Ein Bericht von EPOCH-TIMES.


 

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