Digitaler Euro: Überwachung, Kontenstillegung und
Ablehnung unerwünschter Zahlungen
" ... Auf Seite 11 beschreibt das BSI unter dem Punkt „übergeordnete Funktionalität“ die Möglichkeit, die Ausgabe der Währung zweckgebunden zu programmieren. Das bedeutet: Zahlungen können abgelehnt werden, wenn „eine Geldbörse, die nur für bestimmte Zwecke zugelassen wurde, außerhalb des bewilligten Rahmens verwendet wird.“
👉 Diese übergeordnete Funktionalität soll es der Europäischen Zentralbank (EZB) ermöglichen, Kriminalität einzudämmen. Weil die „Programmierbarkeit“ ohne weitere Einschränkungen offen dargelegt wird, scheint aber auch die Manipulation der digitalen Geldbörse durch staatliche Instanzen möglich zu sein. Unerwünschte Käufe oder Zahlungen könnten abgelehnt werden – und welche das sein könnten, zeigte kürzlich ein Schreiben der Sparkasse Mittelfranken-Süd. ..."