Die WHO bricht mit den IGV das Völkerrecht!

"Bei der Abstimmung der Weltgesundheitsversammlungüber die Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV ging es nachweislich nicht mit rechten Dingen zu.

Der Rechtsrahmen der WHD legt in Artikel 55.2 IGV fest, dass der Text jeder IGV-Änderungden Vertragsstaaten mindestens vier Monate vor der Abstimmung mitgeteilt werden muss. Nur so haben die Staaten ausreichend Zeit, um die Änderungen auf alle rechtlichen, finanziellen und anderen Konsequenzen hin überprüfen zu können. Bei der Weltgesund­ heitsversammlungvom 27.Mai bis1.Juni 2024 wurde das über sechzigseitige,komplexe und mit vielen Änderungen versehene Vertragswerk den Delegierten erst kurz vor der angesetzten Abstimmung vorgelegt. Ein klarer Bruch des Völkerrechts!

Abgestimmt wurde außerdem nicht per Handzeichen oder namentlich-schriftlich.Vielmehr fragte der Vorsitzende ledig­ lich in die Runde,ob es Einwände gäbe. Somit wissen die Bürger bis heute nicht, wer tatsächlich für und wer evtl. gegen die IGV-Änderungengestimmt hat. Vor allem b)_eibt unklar,ob die erforderliche einfache Mehrheit überhaupt erreicht wurde.Gerade bei solch einschneidenden IGV-Anderungen,ggf.mit Folgen für das Leben jedes einzelnen Bürgers, wäre aber Transparenz das Gebot der Stunde gewesen!

Hinzu kommen Berichte darüber, dass verschiedene Ländervertreter massiv unter Druck gesetzt wurden, für die IGV-Änderungenabzustimmen. Sollte sich das bewahrheiten, wäre das ein weiterer Skandal."

Ein Faktenblatt zum Thema.


 

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