Elektronische Patientenakte: Vorsichtshalber widersprechen?

"Das elektronische Patientenakte und das "E-Rezept" sollen Standard werden: Das sieht ein Gesetz der Ampel-Koalition vor, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat. Demnach sollen Arztpraxen ab Anfang 2024 verpflichtet werden, Rezepte elektronisch auszustellen.

Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens sieht außerdem vor, dass bis Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten elektronische Patientenakten (ePA) für Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte angelegt werden müssen – es sei denn, die Betroffenen widersprechen bis zum 15. Januar 2025 aktiv.

👉 Wer eine informierte Entscheidung treffen will, sollte sich auch mit dem zweiten Digitalgesetz befassen, das am Donnerstag für das Gesundheitswesen beschlossen wurde: dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das regelt, wer zu welchen Zwecken Zugriff auf die Patientendaten bekommt."

Ein Bericht von TELEPOLIS.


 

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