Dieses Urteil Betrifft die Kinder und die Masernimpfpflicht.

Das Verwaltungsgericht hat dem Eilabtrag einer Familie Recht gegeben und die angeordnete Zahlung des Zwangsgeldes abgewiesen.

Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstraße vom 11. Mai 2023, Aktenzeichen 5 L 303/23.NW

Den Eltern wurde ein Zwangsgeld auferlegt, weil das Schulkind nicht gegen Masern geimpft werden sollte.

Die Begründung des Gerichtes:
Da die Schulpflicht wichtiger ist als die Nachweispflicht, das Kind also auch ungeimpft in die Schule kann, ist ein Zwangsgeld sinnlos bzw. nicht zulässig, weil damit durch die Hintertüre eine Impfpflicht durchgesetzt würde. Denn den Nachweis, dass das Kind nicht geimpft ist, haben die Eltern ja erbracht, das sei zunächst ausreichend. Die Eltern hatten sich insbesondere auf die noch offene Entscheidung für Schulkinder berufen, dass § 20 IfSG verfassungswidrig sei.

Das Gesundheitsamt muss die Kosten des Verfahrens übernehmen.

Das Urteil als PDF


 

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