Landkreis muss 17 600 Euro für Operation zahlen
"Das Landessozialgericht Niedersachsen/ Bremen (LSG) in Celle hat im Eilverfahren entschieden, dass ein Landkreis die Operationskosten für einen georgischen Asylbewerber (17) zahlen muss, auch wenn sein Asylantrag von der Behörde abgelehnt und kein medizinischer Notfall vorliegt.
Voriges Jahr reisten die georgischen Eltern mit ihrem Sohn ein, stellten Asylanträge. Ihre ausschließliche Motivation: eine bessere medizinische Versorgung für den chronisch kranken Spross.
Wie das LSG mitteilt, leidet der Minderjährige seit seiner Geburt u.a. an Kleinwuchs, schweren Knochenwachstumsstörungen sowie einer Deformation des Brustkorbes.
Ärzte des Gesundheitsamts empfahlen einen chirurgischen Eingriff in einer Spezialklinik, um die Schmerzen des 17-Jährigen zu lindern und ihm eine Zukunft ohne Rollstuhl zu ermöglichen. Geschätzte Kosten für die Operation: 17 600 Euro.
Der Kreis verweigerte die Übernahme der Kosten. Zum einen seien die Asylanträge der Familie von der Ausländerbehörde als unbegründet abgelehnt worden, zum anderen sei die Behandlung im Hinblick auf die drohende Abschiebung zur Gesundheitssicherung nicht erforderlich. "