Der deutsche Mainstream (ARD u. ZDF) haben zwar klare Vorgaben zur "AUSGEWOGENHEIT" der Berichterstattung in den Staats- und Medienverträgen festgeschrieben. Doch die Öffentlich-Unrechtlichen richten sich nicht nach den Statuten.

EH: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist zu journalistischer Sorgfalt verpflichtet. Er muss sein Programm nicht nur auf größtmögliche Objektivität, sondern auch den Inhalt aufgestellter Behauptungen auf Wahrheit prüfen.

Dafür zahlt jeder Haushalt eine monatliche Pflichtgebühr. So steht es im Medienstaatsvertrag. Doch ARD, ZDF und ihre Regionalsender halten sich immer weniger daran. Als ein Beispiel von vielen steht hierfür ein WDR-Beitrag über ein geplantes Auftrittsverbot des Historikers Daniele Ganser:

Das Machwerk wimmelt von ungeprüften Behauptungen und Diskreditierungen. Nicht einmal journalistische Minimalstandards wurden eingehalten. "

https://apolut.net/die-oeffentlich-rechtlichen-verschwoerungsmythen-des-wdr-von-susan-bonath/


 

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