Du darfst Alles für Deutschland geben.
Aber nicht „Alles für Deutschland“ sagen.

"Es ist an Verlogenheit kaum zu überbieten, wenn derselbe Staat, der „alles für Deutschland“ zu sagen unter Strafe stellt, zugleich verlangt, dass seine Bürger „alles für Deutschland“ geben: ihr Leben, ihre persönliche Freiheit, ihr Eigentum.

Nun ist die Geschichtsfälschung quasi amtlich. Wie kürzlich bekanntgegeben, sieht der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Strafgericht, es tatsächlich als strafbar an, die Losung „Alles für Deutschland“ auszusprechen (siehe hier). Obgleich es eine Losung von Sozialdemokraten, Kommunisten, Gewerkschaftern, Christen, Nationalsozialisten, Christdemokraten und Anti-Hitler-Aktivisten, kurz: eine Losung aller Deutschen, war. Alles für Deutschland geben – das darf, ja muss man allerdings schon noch. Im Spannungs- und Verteidigungsfall hat man von Gesetzes wegen alles – Leben, Freiheit, Eigentum – für Kanzler, Volk und Vaterland zu opfern (Einzelheiten siehe unten). Nur in der Kurzfassung „alles für Deutschland“ soll man das nicht sagen dürfen. 

§ 86a Strafgesetzbuch ist der Tatbestand, den der BGH hier angewendet wissen will. Er stellt das Verwenden von insbesondere nationalsozialistischen Kennzeichen unter Strafe. Parolen/Losungen fallen darunter, vorausgesetzt, sie waren für die Nationalsozialisten charakteristisch = kennzeichnend. Genau das ist von vornherein nicht der Fall bei einer Losung aller Deutschen, die über die Partei- und Gesellschaftsgrenzen Verwendung fand – bis hin zu erklärten Gegnern der Nationalsozialisten im Kampf gegen selbige. (...)"

Ein Bericht von ACHGUT.


 

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