Das LANDGERICHT BERIN argumentierte gestern für die Aufnahme in die BPK.
Das Urteil wird in drei Wochen erwartet.
„Das Berliner Landegericht verwies auf die aus ihrer Perspektive vorliegende “Wettbewerbsverzerrung” sowie den Aspekt der “Gleichbehandlung” mit Blick auf Artikel 5 des Grundgesetzes. Ebenso sah das Gericht auch den exklusiven Charakter der dreimal wöchentlich in den Räumen der BPK durchgeführten Regierungspressekonferenzen gegeben. Auf Grundlage der Grundrechtsbindung sah das Landgericht einen “grundsätzlichen Aufnahmeanspruch” in die BPK gegeben.“
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