Ein GEZ-Verfahren am 1.10.25 am Bundesverwaltungsgericht
(AT: BVerswG 6 C 5.24).
Meinungsvielfalt ist die Grundlage von Demokratie und Frieden. Die drei Titel bedingen sich gegenseitig.
Die Klägerin, die zur Verhandlung nicht anwesend war, dankte in einem Schreiben den Herren Gerum und Herrn Willemer für drei Jahre ehrenamtliche Arbeit, die beide in dieses Verfahren investiert haben.
Da seit Jahren die Berichterstattung der Öffentlich Rechtlichen (ORR: oder besser Unrechtlichen) seit Jahren nicht ausgewogen ist, wie es die Rundfunk- und Medien Staatsverträge verpflichtend vorgeben wird, hat eine Beitragszahlerin aus Bayern die GEZ-Zahlungen eingestellt und bei Verwaltungsgerichten geklagt. Freie Journalisten werden im ÖRR quasi nicht gehört und deren Berichte unterdrückt.
Nach zwei Vorinstanzen vor Verwaltungsgerichten, die mit einer Verurteilung endeten, hat die Klägerin jetzt mit zwei Anwälten beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für eine Überprüfung der Urteile geklagt.
Die Klägerseite war mit zwei bekannten Anwälten und Herrn Jimmy Gerun als in der GEZ-Szene bekannten Beobachter vertreten. Die Beklagtenseite vom Bayerischen Rundfunk war mit drei Damen vertreten.
Stichworte aus der Verhandlung am BUNDESVERWALTUNGSGERICHT:
- Zur Einleitung gab es einen kurzen Sachstandsbericht zur Vorgeschichte des Verfahrens.
- Die Kläger-Anwälte plädieren für eine Aufhebung der ergangenen GEZ-Bescheide.
- Im Rahmen der Verhandlungen wurden von den Parteien die juristischen Bezüge zum Bayerischen Rundfunkgesetzes vorgetragen.
- Aussagen: Das Bayerische Rundfunkgesetzes hat vermutlich die vorgetragenen Mankos bei den Sendungen nicht korrekt behandelt und bewertet. D.h. der Prüfauftrag wurde ggf. nicht korrekt erfüllt, was laut dem Richter eine Rechtsverletzung sein könnte.
- Die Rundfunkräte haben, laut Aussagen der Klägeranwälte, nicht ausreichend auf die vielen Beschwerden und nachgewiesenen Verstöße seitens der Beitragszahler reagiert. Forderungen: Bei objektiven Kontrollen müssen die veröffentlichte und die öffentliche Meinung zusammengeführt werden.
- Der Bayerische Rundfunk (die Anwältin) sagt zu, die Prozesse zu verbessern.
- Einige Aussagen der Prozessvertreter vom Bayerischen Rundfunk wurden von den etwa 250 anwesenden Zuschauern mit lauten Unmutsbekundungen quittiert, was der Richter umgehend gerügt hat. Störungen sind nicht erlaubt!
- Der Kläger Anwalt gibt am Ende der Verhandlung hilfsweise einen schriftlichen Antrag ab.
- Der Richter schießt gegen 13:30 Uhr die Verhandlung und gibt bekannt, dass der Verkündungstermin am Mi. 15.10. wieder im großen Saal des Leipziger Gerichts stattfinden wird.
Ein Video-Interview zum Thema.