AfD - Wenn der Verfassungsschutz
nicht mehr die Verfassung schützt …
Harte Kritik aus der US-Administration zu den Maßnahmen gegen die AfD ohne jegliche Beweise zu nennen vom Vice-Präsiden JD VANCE und Außenminister RUBIO, er „geißelt diese Willkür-Maßnahme sogar als "Tyrannei“.
Zitat Marco Rubio: „Deutschland hat seiner Spionagebehörde gerade neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt.“ Er ergänzte auf X, das sei keine Demokratie mehr: „Es ist verdeckte Tyrannei.“
Die AfD will sich juristisch gegen diese Willkür-Maßnahme zur politischen Schädigung der größten deutschen Partei zu Wehr setzen. Noch am gleichen Tag hat die bekannte KANZLEI HÖCKER (Köln) eine umfangreiche und substantiierte 45-seitige Abmahnung - mit Frist zum 5. Mai - an den "sogenannten Verfassungsschutz" versandt.
-
Diese Willkür-Maßnahme wird von verschiedenen Staatsrechtlern als massiver Verstoß gegen das Grundgesetz, andere Gesetze und schon früher erlassene Gerichtsurteile gesehen.
-
Da die Altparteien den Anstieg des Wählerpotentials in den Umfragen nicht durch politische Arbeit für die Menschen im Land bremsen konnte, greift man jetzt zu dieser undemokratischen Maßnahme zur Störung der größten Oppositionspartei im Land.
-
Ziel ist offenbar den Wählerzuspruch zu reduzieren. Die Altparteien bekommen langsam Angst und sehen ihre Felle schwimmen. Laut Staatsrechtler ein risikoreiches Unterfangen, bei dem der Schuss auch nach hinten losgehen kann, d-h. die Unterstützung durch mündige Bürger noch zunehmen kann.
- Hier wird von einer abhängigen Regierungsinstitution vorsätzlich und gezielt ein Angriff auf die Parteienfreiheit und Chancengleichheit praktiziert! Dazu der Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek: LINK
Die Bewertung des Staatsrechtlers VOSGERAU bei (TE-Wecker).