Wegen Elternprotest:
Lehrerin mit Kopftuch doch nicht eingestellt.
„In der schweizerischen Gemeinde Eschenbach (Kanton St. Gallen) ist eine ursprünglich vorgesehene Anstellung einer kopftuchtragenden Lehrerin kurzfristig zurückgezogen worden.
Wie die Tamedia-Zeitungen berichten, sollte die junge Grundschullehrerin eine erste und zweite Klasse übernehmen. (…)
Die Bewerberin hatte beim Vorstellungsgespräch ein Kopftuch getragen und trotz dieser islamischen Bekleidung erklärt, christliche Feste „kindergerecht im Unterricht thematisieren und feiern“ zu wollen. Die Schulleitung sprach ihr laut Bericht hohes Engagement und fachliche Eignung zu. (…)
Ein Elternpaar wurde auf das Kopftuch aufmerksam, nachdem ein Kind zu Hause davon berichtet hatte. Daraufhin holten die Eltern eine juristische Einschätzung ein. Die Rechtsauskunft des Kantons St. Gallen stellte fest, dass Kinder Anspruch auf eine religionsneutrale Schule hätten. Weitere Eltern schlossen sich dem Protest an.“ …“