Pfändung durch Finanzamt - Neues Urteil vom Bundesfinanzhof:
Finanzamt darf keinen Kontenabruf durchführen!
Das Schufa-Urteil vom 07.12.23 vom EuGH gilt auch fürs Finanzamt!
Die DSGVO ist maßgeblich um die Person! zu schützen.
Es braucht einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, bevor ein Kontenabruf (Anfrage bei allen Banken ob ein Konto auf die Person geführt wird) durchgeführt werden darf. Dem Menschen muss die Möglichkeit gegeben werden für die Person gegen den Kontenabruf rechtlich vorzugehen.
Neues Urteil vom Bundesfinanzhof:
Entscheidung des BUNDESFINANZHOFES.