ORF-Tochter verliert:
Tausende erhalten Zwangsbeitrag zurück!
„Jetzt ist es offiziell: Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) hat keine Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht – und akzeptiert damit stillschweigend das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts.
Dieses hatte einen ORF-Bescheid wegen fehlender Unterschrift für rechtsunwirksam erklärt. (…)
Zwischen 1.000 und 3.000 dieser Bescheide könnten fehlerhaft sein, weil sie nur mit einer Paraphe statt einer Unterschrift versehen wurden, so Beneder. Insgesamt laufen beim Bundesverwaltungsgericht derzeit rund 13.000 Verfahren zur Beitragspflicht.“