Bürgermeisterin verletzt das politische Neutralitätsgebot.
"Eine Bürgermeisterin ruft auf den offiziellen Kanälen ihrer Stadt mehr oder weniger deutlich dazu auf, AfD-Sympathisanten von ihrer Wahlentscheidung abzubringen. Dafür kassiert sie vor dem Verwaltungsgericht nur eine juristische Abreibung.
KASSEL. Der AfD-Kreisverband Schwalm-Eder hat vor dem Verwaltungsgericht Kassel einen juristischen Erfolg gegen die Bürgermeisterin der Stadt Gudensberg errungen. Die SPD-Politikerin Sina Massow hatte auf den offiziellen Seiten der Stadt am 25. Januar ein Video veröffentlicht, in dem sie dazu aufforderte potentielle AfD-Wähler zu beeinflussen.
Dies verletzte die AfD in ihren Grundrechten, urteilten die Richter und ordneten die Löschung des Videos auf allen offiziellen Seiten der Stadt an. Die Parteien hätten das Recht „chancengleich an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken“, teilte das Gericht mit. Dies setze voraus, daß Staatsorgane im politischen Wettbewerb der Parteien Neutralität wahren."
Ein Bericht der JUNGEN FREIHEIT