ZWEI MIO. JAHRE HAFT FÜR JENS SPAHN??????
Ein Bericht des DEMOKRATISCHEN WIDERSTANDES zur massiven Ungleichbehandlung in verschiedenen Rechtsfällen.
Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten!
"(...) Das skurrile Ballweg-Verfahren geht auf die Zielgerade. Ab Dienstag werden wir in voller Stärke im neuen Stammheim-Prozess dabeisein, wenn die Schlussplädoyers gehalten werden: Dienstag, 22. Juli 2025, 9:00 Uhr, Donnerstag, 24. Juli, 9:00 Uhr. Adresse: Ulrichstraße 10, Stuttgart.
Staatsanwälte und BRD-Apparat stehen blamiert da: Der große Bürgerrechtler und Unternehmer Michael Ballweg ist ganz offensichtlich unter fingierten Vorwänden und unter Übergehung sämtlicher nationaler und internationaler Rechtskriterien willkürlich 9 Monate in Stammheim in Folterhaft gehalten worden.
Dies, weil er, der erfolgreichste Demo-Organisator, Teilen des politmedialen Packs nicht in den Kram passte. Dünnpfiff in Menschengestalt log, terrorisierte und zerstörte Familien – und die Legitimität des BRD-Staates gleich mit.
Wir sind nicht bereit, die Errungenschaft eines liberalen, und zudem berechbaren bis gutmütigen Rechtsstaates sehenden Auges durch kriminelle Staatsanwälte und Geheimdienste vernichten zu lassen. Dafür haben unsere Vorläufer, darunter die deutschen Demokraten vom März 1848, ihr Blut gegeben – wörtlich. Ab jetzt heißts vor dem Recht wieder:
Alle nach gleichem Maß!
Und hier kommt die Quittung: Michael Ballweg hatte neun Monate in Untersuchungshaft gesessen, bis überhaupt erst das Verfahren gegen ihn eröffnet worden war. Mittlerweile ist das Verfahren an einem Punkt angekommen, an dem die Richter, laut Pressemitteilung Ballwegs, das Verfahren gerne einstellen möchten, da die Beträge, um die es hier noch geht, so klein sind und ein Betrugsvorwurf nur schwerlich aufrechterhalten werden kann.
Die Staatsanwaltschaft hält jedoch an dem Verfahren fest. Ballwegs Verteidiger sagen, dass eine Einstellung des Verfahrens mittlerweile nur noch akzeptiert werden könne, wenn damit auch eine vollständige Rehabilitierung und Schadenswiedergutmachung einherginge.
Das wird schwierig. Ballweg war verleumdet, entehrt, seine Firma in die Pleite, seine Familie zerstört und seine Konten beschlagnahmt worden. Wie gesagt: neun Monate Untersuchungshaft ohne Anklage. Es waren ihm Betrügereien und Hinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen worden. Fingiert! Die Buchungsfehler, um die es gerade noch geht, belaufen sich laut Gericht und Staatsanwälten noch auf rund 2.000 Euro – für die Ballweg neun Monate in Untersuchungshaft saß. Alles andere ist widerlegt. Staatsanwaltschaft sind im Grunde als kriminelle Polit-Terroristen und Lügner im Amt entlarvt.
Und jetzt kommts: Bei Jens Spahn geht es um die Verschluderung von rund 5,9 Milliarden Euro für die Maskendeals und bei von der Leyen um die rund 35 Milliarden Euro wegen der Spritzen-SMS mit Pfizer. Wir fragten deshalb in der 220. Ausgabe unsere Leser: Wie lange müsste in einem Rechtsstaat nach Adam Riese jeweils die Untersuchungshaftzeit für die beiden sein, bis es überhaupt zu einer Verhandlung kommt?
Die richtige Antwort haben wir von Herrn Franz Brandl erhalten. Dieser schrieb: »Fall Jens Spahn: Veruntreuungssumme 5,9 Mrd. Euro = 5.900.000.000 Euro. U-Haft gemäß Maßstab Ballweg: 9 Monate/2000 Euro x 5.900.000.000 Euro = 26.550.000 Monate oder gerundet 26,5 Millionen Monate. Das macht 26,5 Mio. / 12 Monate = 2.212.500 Jahre. Gerundet 2,2 Millionen Jahre Haft für Jens Spahn.
Und jetzt wirds ernst: Ursula von der L., Veruntreuung 35 Mrd. Euro, Körperschäden, psychische Schäden, weitere Schäden noch gar nicht eingerechnet. Dann wären wir bei einer U-Haft gemäß Ballweg von 9/2000 x 35.000.000.000 =157,5 Millionen Monate. Das sind 157,5 Mio. / 12 = 13,125 Millionen Jahre für Ursula von der L.«
Das ist korrekt! Wir haben großzügige Leser. Franz Brandl schrieb weiter: »Mit Gnade vor Recht wär ich auch mit einem Neuntel, also ca. 1,5 Mio. Jahren für Frau von der L. noch einverstanden.« Und: »Falls Berechnungen richtig, verzichte ich auf den Preis, wenn die genannten Personen ihre Strafen endlich antreten müssten.« (Siehe auch DW221, Seite 6, Kolumne Querdenkergerichtshof / Karl Hilr, Gründer der Polizisten für Aufklärung.)