Höhere Beitragsbemessungsgrenzen:
Sozialbeiträge werden für Beschäftigte 2026 spürbar steigen.
„Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung wird bundeseinheitlich auf 8.450 Euro pro Monat angehoben (aktuell 8.050 Euro).
Bei einem Beitragssatz von 18,6 Prozent bedeutet das rund 74 Euro mehr pro Monat – je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Für Arbeitnehmer heißt das: 37 Euro weniger netto im Monat (…)
„Finger weg von den Beitragsbemessungsgrenzen“, sagte Holznagel. „Eine Erhöhung trifft vor allem Facharbeiter und Selbständige – ihre Krankenversicherungsbeiträge steigen sofort, wenn die Grenze bald auf rund 70.000 Euro brutto klettert.“ Es sei eine automatische Mehrbelastung, ohne dass es automatisch Entlastungen bei den Steuern gebe.“ …“
Ein Bericht der DEUTSCHEN WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN.