Die neue Aktivrente wird Anfang 2026 ein Fall für die Gerichte.

„Der Bund der Steuerzahler (BdSt) wll bis spätestens März Klage einreichen und den Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht ausschöpfen.

Der Verband sieht in der geplanten Regelung einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz, der Selbstständige und Freiberufler benachteiligt. (…)

Hinzu kommt: Steuerfreiheit bedeutet keine vollständige Abgabenfreiheit. Auch bei der Aktivrente fallen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Nach Abzug dieser Sozialabgaben bleiben von den 2.000 Euro rund 1.740 bis 1.760 Euro netto. Konsequent wäre es, auch auf Sozialabgaben zu verzichten, denn die Rentenhöhe bleibt ja ohne neue Beiträge „eingefroren“.“ (…)“

Ein Bericht von TICHYS EINBLICK.


 

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