Nach Ausschluss von Landratswahl:
AfD-Politiker Sichert zieht im Eilverfahren vor Gericht.

"Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert will seinen Ausschluss von der Landratswahl im Kreis Friesland nicht hinnehmen.

Am Dienstag hat sein Anwalt Christian Wirth einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Oldenburg gerichtet, der NIUS vorliegt. Das Gericht soll den Kreiswahlausschuss verpflichten, Sichert doch noch als Bewerber für die Wahl am 13. September zuzulassen.

Nun beantragt  Martin Sichert, dass der Kreiswahlausschuss innerhalb einer angemessenen Frist erneut über seine Kandidatur entscheiden muss – diesmal unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts. Der 45-seitige Antrag richtet sich direkt gegen den Kreiswahlausschuss des Landkreises Friesland.

Der Ausschuss hatte Sichert am 21. Juli mehrheitlich von der Landratswahl ausgeschlossen. Sichert erhielt lediglich eine Stimme. Maßgeblich stützte sich der Ausschuss auf ein Votum des niedersächsischen Innenministeriums als Kommunalaufsichtsbehörde, wonach der AfD-Politiker nicht die erforderliche Gewähr biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.

Anwalt greift Entscheidung frontal als verfassungswidrig an.

Sicherts Anwalt Christian Wirth hält den Ausschluss für einen schwerwiegenden Eingriff in das passive Wahlrecht und das Demokratieprinzip. Staatliche Stellen hätten sich in den demokratischen Wettbewerb eingemischt und den Wählern die Möglichkeit genommen, selbst über Sichert zu entscheiden. ..."

Ein Bericht von NIUS.DE


 

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