Keiner komme mir mit Free Speech“, meint Friedrich Merz
über die Klarnamenpflicht wegen des AfD-Triumphs.

"Menschenrecht auf freie Rede abschaffen!

Tragende Pfeiler des Rechtsstaats werden nach dem Willen der aktuellen Regierung geschliffen. Vorige Woche wollte Innenminister Dobrindt das Beweiserfordernis für Vorwürfe und Anklagen einfach mal schleifen (sic - wir berichteten hier). Und nun will der Kanzler-Darsteller Merz auch noch DAS für Demokratie konstitutive Bürger- und Menschenrecht auf freie Rede (Artikel 5 Grundgesetz und Artikel 19 UN-Menschenrechtscharta) abschaffen (sic-sic!).

Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?Freiheit und Menschenrechte sind also zu verbieten…: Selten gab es eine perfidere Umkehrung des Begriffs des „Liberalismus“!

Der Schutz gegen Beleidigung und falsche Tatsachenbehauptungen mit negativen Folgen für Dritte ist in der bestehenden Rechtslage längst gewährleistetUnd das RECHT auf ANONYME Meinungsäußerung hat der Bundesgerichtshof schon 2009 abgesichert! *) :

„Die anonyme Nutzung ist dem Internet immanent … Eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, ist mit Art 5 (1) GG nicht vereinbar.

Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde ... die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegengewirkt werden. ..."

Ein Bericht von APOLLO-NEWS.


 

 

 

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