Ein unglaublicher „Leitfaden“ des Innenministeriums:
Schon AfD-Kassenwart zu sein, kann für Wahlausschluss ausreichen.
"Wer als AfD-Mitglied an die Partei spendet, für sie Wahlkampf macht oder nur als „Kassenwart“ lokal in Erscheinung tritt, kann laut einem internen Leitfaden des niedersächsischen Innenministeriums, der Apollo News exklusiv vorliegt, deshalb schon von der Wahl ausgeschlossen werden.
Ein internes Dokument des SPD-geführten Innenministeriums Niedersachsen, das Apollo News exklusiv vorliegt, zeigt, nach welchen Kriterien man Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüft – und dass faktisch allein die Tatsache, dass ein Bewerber aktiver AfD-Politiker ist, für einen Wahlausschluss bei Landrats- und Bürgermeisterwahl ausreichen kann.
Dieser „Leitfaden zur Prüfung der Verfassungstreue bei Bewerberinnen und Bewerbern für das Amt der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten“ schildert dabei im Detail jene internen Kriterien zur Verfassungstreue; dieses Votum des Innenministeriums ist dann die Entscheidungsgrundlage der lokalen Wahlausschüsse. Apollo News macht den gesamten Leitfaden hier öffentlich, ..."
Die Bewertung eines Verfassungsrechtlers.






