BFH verteidigt STEUERZAHLER bei Grundsteuerreform!
BFH: Aktenzeichen II B 78/23 und 79/23

Noch gilt die Grundsteuerneutralität, d.h. das Gesamtaufkommen darf den Wert von 2023 nicht überschreiten! Hoffen wir, dass diese Vorgabe nicht aufgehoben wird.

Ein Bericht zur Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuer.


 

 

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