Staatlicher Freibrief für Impfärzte.

„Die Pharmaindustrie darf sich staatlichen Schutzes bei Körperverletzungen schon länger sicher sein. (...)

In einem Urteil stellte der deutsche Bundesgerichtshof fest, dass Ärzte bezüglich Gesundheitsschäden durch toxische Genspritzen keinerlei Haftung hätten, sondern lediglich einer hoheitlichen Pflicht nachgekommen wären. In vielen deutschen Arztpraxen dürften die Sektkorken geknallt haben. Impfporsches stehen jetzt juristisch abgesichert in den Garagen so mancher Impfärzte. (…)

Damit landet eine Medizin, deren höchster Grundsatz der Schutz vor Krankheit oder die Wiederherstellung der Gesundheit wäre, auf dem Müllhaufen der Geschichte. (…) Aber auf das Genfer Gelöbnis und den Nürnberger Kodex konnte man sich schon berufen, wenn es um das Wohlergehen der Patienten geht, die sich einem Arzt anvertraut hatten.

Dies ist jetzt ganz offiziell aus und vorbei. Mit der elektronischen Patientenakte wurde das Arztzimmer zum öffentlichen Raum.“ (…)“

Ein Bericht von TKP.AT.


 

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