Landkreis muss 17 600 Euro für Operation zahlen

"Das Landessozialgericht Niedersachsen/ Bremen (LSG) in Celle hat im Eilverfahren entschieden, dass ein Landkreis die Operationskosten für einen georgischen Asylbewerber (17) zahlen muss, auch wenn sein Asylantrag von der Behörde abgelehnt und kein medizinischer Notfall vorliegt.

Voriges Jahr reisten die georgischen Eltern mit ihrem Sohn ein, stellten Asylanträge. Ihre ausschließliche Motivation: eine bessere medizinische Versorgung für den chronisch kranken Spross.

Wie das LSG mitteilt, leidet der Minderjährige seit seiner Geburt u.a. an Kleinwuchs, schweren Knochenwachstumsstörungen sowie einer Deformation des Brustkorbes.

Ärzte des Gesundheitsamts empfahlen einen chirurgischen Eingriff in einer Spezialklinik, um die Schmerzen des 17-Jährigen zu lindern und ihm eine Zukunft ohne Rollstuhl zu ermöglichen. Geschätzte Kosten für die Operation: 17 600 Euro.

Der Kreis verweigerte die Übernahme der Kosten. Zum einen seien die Asylanträge der Familie von der Ausländerbehörde als unbegründet abgelehnt worden, zum anderen sei die Behandlung im Hinblick auf die drohende Abschiebung zur Gesundheitssicherung nicht erforderlich. "

Ein Bericht der BILD


 

Footer2

Copyright © 2023 STUDIO-STD Wir würden uns über eine kleine Zuwendung für  STUDIO-STD
Alle Rechte vorbehalten unsere Rechercheaufwände freuen. Mail: Redaktion@Studio-STD.de
Joomla! ist freie, unter der  Das Team STUDIO-STD AB:  +49157 30657508
GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software. IBAN: DE25 2004 1111 0896 1146 00 Impressum -- Datenschutzerklärung

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.