Umweltstrafrecht vor Verschärfung:
Kabinett beschließt strengere Regeln für Unternehmen.
"Kabinett verschärft Umweltstrafrecht massiv – Wirtschaft warnt vor Überregulierung.
Die Bundesregierung hat eine weitreichende Verschärfung des Umweltstrafrechts beschlossen. Mit der Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie drohen Unternehmen und ihren Führungskräften künftig deutlich höhere Strafen, neue Straftatbestände und erheblich ausgeweitete Haftungsrisiken.
Besonders drastisch: Die maximale Verbandsgeldbuße für Unternehmen soll bei Vorsatztaten von bislang 10 auf 40 Millionen Euro steigen. Bei Fahrlässigkeit steigt der Höchstbetrag von 5 auf 20 Millionen Euro.
Künftig sollen bereits „katastrophale Folgen für die Umwelt (...)“ schärfer strafbar sein; in schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr. Auch neue Tatbestände wie die unerlaubte Durchführung umweltrelevanter Vorhaben ohne Prüfung werden eingeführt.
Wirtschaftsverbände warnen vor einer Überregulierung und sehen die Gefahr, dass durch unklare Begriffe und ausgeweitete Strafnormen selbst alltägliche wirtschaftliche Tätigkeiten kriminalisiert werden könnten. ..."






