CDU-geführte Koalition will „sexuelle Identität“
ins Grundgesetz aufnehmen.
"Die neue schwarz-rote Landesregierung in Rheinland-Pfalz will als erstes Bundesland eine Bundesratsinitiative starten, um Artikel 3 des Grundgesetzes um die Merkmale „sexuelle und geschlechtliche Identität“ zu erweitern.
Brisant daran: Der Vorstoß kommt aus einer Koalition unter CDU-Beteiligung und greift eine seit Jahren von LGBT-Verbänden geforderte Verfassungsänderung auf.
Die Landesregierung begründet das Vorhaben mit einem stärkeren Schutz vor Diskriminierung und verweist zugleich auf weitere geplante Reformen wie die Unterstützung einer Reform des Abstammungsrechts für gleichgeschlechtliche Elternpaare.
Kritiker warnen, dass die offene Formulierung weitreichende rechtliche Folgen haben könnte. Diskutiert wird unter anderem, ob daraus zusätzliche einklagbare Ansprüche im Zusammenhang mit geschlechtsbezogener Anerkennung oder dem Zugang zu getrennten Einrichtungen entstehen könnten.
Parallel will die Koalition bestehende Programme zur Förderung sexueller Vielfalt fortführen, die Sichtbarkeit von LGBTQ-Personen stärken und den Frauenanteil in Führungspositionen der Polizei gezielt erhöhen. ..."






