Kanzler-Beleidigung:
Gericht verhängt Geldstrafe für „Lügenfritz“.

"Ein Facebook-Nutzer ist wegen der Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden. (...)

Es handelt sich nach Angaben der Anklagebehörde um die erste bekannt gewordene Verurteilung im Zusammenhang mit einer Reihe von Ermittlungsverfahren nach einem Besuch von Merz in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres. (...)

Das örtliche Polizeipräsidium hatte damals bei Facebook auf ein Flugverbot während des Kanzlerbesuchs hingewiesen. Unter dem Beitrag waren zahlreiche Kommentare abgegeben worden, viele darunter die Merz unter anderem als „Lackaffe“ oder als „Pinocchio“ bezeichneten. (...)

Die Verurteilung geschieht nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs. Die Vorschrift schützt Personen des politischen Lebens besonders vor Beleidigungen, wenn die Tat geeignet ist, deren öffentliches Wirken erheblich zu erschweren. Bei einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe." (...)

Ein Bericht der BERLINER ZEITUNG


 

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