"Der ehemalige Innenminister Thüringens, Peter M. Huber (CDU), der auch Richter beim Bundesverfassungsgericht war, kritisiert die »Brandmauer« der Altparteien zur AfD.
Wie die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« in ihrer Ausgabe vom 27. Juli 2023 berichtete, hat er die sogenannte »Organtreuepflicht« hervorgehoben, die auch für kommunale Organe wie Städte, Landkreise und Gemeinden gelte. Die Organe müssten stets »zum Wohle der Menschen ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen.« Sinngemäß bedeutet dies: Einmal gewählt, müsse für die Organe die Realpolitik zum Wohle der Menschen im Vordergrund stehen, die Parteipolitik im Hintergrund."






