💥Verfahren gegen die Rundfunkgebühren (GEZ) vor dem VG Berlin💥

Am 6. Juni 2023 der Rechtsanwalt Ralph Lidwig vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Mandantin gegen den RBB wegen der  Zwangsrundfunkgebühren.

Es wird - soweit ich weiß - das erste Verfahren, in dem die Auffassung der Kasseler Wirtschaftsjuristin Michelle Michel verhandelt wird, die umfangreich dargelegt hat, warum der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist und kein Beitrag und deshalb nicht erhoben werden darf.

Darüber hinaus geht es in dem Verfahren um die "subjektive Rundfunkempfangsmöglichkeit". Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2018 geurteilt, dass jemand, der Radio- und Fernsehprogramme nicht empfangen kann, keinen Beitrag bezahlen muss, weil es an der "objektiven Rundfunkempfangsmöglichkeit" fehle.

Gleiches muss meines Erachtens nach auch gelten, wenn - wie in diesem Fall - die regelmäßige Regierungspropaganda der Sender den Zuschauer psychisch krank macht. Niemand kann dazu gezwungen werden, für etwas zu bezahlen, was zu einer psychischen Erkrankung führt. Auch das stellt einen Härtefall dar.

Wie gerade erst heute die WELT berichtet, hat der Medienwissenschaftler, Hermann Rotermund, die Art der Nachrichtenverkündung der Tagesschau massiv kritisiert: "Diese Form der Nachrichtenaufbereitung habe im internationalen Vergleich fast ein Alleinstellungsmerkmal, schreibt Rotermund. Bei der britischen BBC seien die Präsentatoren zugleich als Journalisten erkennbar und machten Gesprächsangebote, anstatt als „Verkünder unangreifbarer Wahrheiten“ zu fungieren. Die „Tagesschau“-Redaktion lege dagegen offenbar Wert auf die Vermeidung des Dialogs: „Die Sendung vermittelt den Eindruck einer Kurzandacht in der Wohnzimmerkapelle.“

In der Corona-Zeit oder in Bezug auf den Ukraine-Krieg ist diese Art der Berichterstattung das typische Merkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Statt Meinungsvielfalt, Diskussionsangebot und politischen Streit hat Rotermund festgestellt:
"Der Tonfall ist sanft-autoritär und lässt keinen Zweifel zu“.

Exakt um diese Fragen wird es am morgigen Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Berlin gehen.

Die Demokratisierung des Rundfunks ist ein besonderes Anliegen von Leuchtturm ARD. Seit mehr als 50 Wochen finden Mahnwachen vor den Rundfunkhäusern statt. Ziel ist ein Dialog auf Augenhöhe zu führen zum Wohle eines mutigen und unabhängigen Journalismus.
Ich danke den fleißigen und mutigen Menschen vom Leuchtturm und den Medienmahnwachen für ihr Engagement und ihre Unterstützung.

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t.me/RA_ludwig

Ralph Ludwig

 

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 Di. 06.06.2023: Nach der Verhanlung beim Verwaltunhsgericht.

Ralf Ludwig am Di. vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Mandantin gegen den RBB wegen der Rundfunkgebühren.

Vor dem Verwaltungsgericht Berlin haben wir - mal wieder - über den sogenannten Rundfunkbeitrag verhandelt. Sogenannt, weil die juristische Bewertung dieser Zwangszahlung juristisch hoch umstritten ist.

Weiterhin haben wir die einseitige Propaganda und die mangelnde Ausgewogenheit kritisiert, die zu einer subjektiven Unmöglichkeit führt, Radio- und Fernsehprogramme weiter zu konsumieren.
Dennoch gilt: Steter Tropfen höhlt den Stein.

Ein Video zur Erklärung von Anwalt RALPH LUDWIG


 

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